Registrierung und Veröffentlichung Ihres Wappens

Die Annahme, Führung oder Abänderung eines Wappens ist in den meisten europäischen Ländern ein einseitiger Rechtsakt. Der Schutz eines Wappens ist international unterschiedlich geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland wird er analog zum Namensrecht §12 BGB gehandhabt.

Daher ist zur Wahrung des Führungsrechts eine Veröffentlichung des neu angenommenen Familienwappens sinnvoll. Schon der Begriff »Wappenführung« bringt es mit sich, dass es mit der Annahme alleine nicht getan ist. Der Anspruch auf ein Wappen muss demonstriert werden durch den Willen, es auch zu benutzen, mithin »zu führen«.

In erster Linie kann ein neues Familienzeichen durch die Veröffentlichung in der einschlägigen Literatur publik gemacht werden, wobei die Betonung auf dem Adjektiv »einschlägig« liegt. Was nützt die Veröffentlichung in einem noch so buntem Werk, wenn dieses von heraldischen Fachkreisen nicht herangezogen wird, weil es als zu wenig bedeutsam, regional ausgerichtet oder gar unseriös gilt? Ebensowenig kann eine bloße Veröffentlichung im Internet gewährleisten, dass dort das Wappen dauerhaft einsehbar ist.

Der Wert der Registrierung in einer etablierten gedruckten Wappenrolle liegt also zum einen darin, dass die Wappenzeichnung sowie das Führungsrecht durch ausgewiesene Fachleute nochmals überprüft werden (»Wappen-TÜV«), zum anderen in der Publizierung in einer anerkannten Reihe, was bei Rechtsstreitigkeiten um die Wappenführung von ausschlaggebender Bedeutung sein kann.

Daher empfehle ich die Registrierung Ihres Familienwappens in der Wappenrolle des seit seiner Gründung (1980) als gemeinnützig anerkannten Vereins »Der Wappen-Löwe – Heraldische Gesellschaft e. V.« Da alle im Verein aktiv Tätigen auf ehrenamtlicher Basis arbeiten und der Verein aufgrund seiner Gemeinnützigkeit keinen Gewinn erzielen darf, ist eine angemessene Registrierungsgebühr garantiert.

 

Copyright © Dieter Linder, Fürstenfeldbruck 2017